Übernahme von Reisekosten durch die Bundeszentrale für politische Bildung/BpB (abgewandelte AGBs Stand: 12. Juni 2019)
1. Pkw-Nutzung
Bei Pkw-Nutzung werden grundsätzlich 0,20 € / km (bis max. 150,- €) erstattet. Mitnahmeentschädigungen werden nicht erstattet. Parkgebühren, Kosten für Fähren und Mauten werden gegen Nachweis der notwendigen Kosten erstattet.
2. Taxi-Nutzung
Ausgaben für die Benutzung eines Taxis werden nur erstattet, wenn triftige Gründe vorliegen: Triftige Gründe können sein:
Witterung und Ortsunkundigkeit rechtfertigen eine Taxi-Nutzung nicht. Bei der Vorbereitung der Reise ist die Nutzung regelmäßig verkehrender öffentlicher Beförderungsmittel einzuplanen.
3. Fahrten mit dem Zug
4. Flüge
Die Nutzung eines Flugzeugs aufgrund triftiger Gründe ist vor Buchung mit der BpB abzustimmen. Triftige Gründe, die die Nutzung des Flugzeuges rechtfertigen:
Die Beschaffung von Flugtickets erfolgt grundsätzlich in Absprache durch die BpB. Erfolgt die Buchung ohne Absprache mit der BpB auf eigene Rechnung, werden bei der Flugkostenerstattung maximal die im Falle einer Bahnfahrt erstattungsfähigen Kosten unter Berücksichtigung des Online-Buchungsrabatt des Bundes in Höhe von z.Zt. 7 % erstattet.
5. Übernachtung
Übernachtungskosten werden erstattet, soweit sie notwendig sind (Nachweis erforderlich). Überschreiten die Übernachtungskosten 85,00 €/Nacht (inkl. Frühstück), so ist eine Begründung erforderlich. Für notwendige Übernachtungen ohne entsprechenden Nachweis wird ein pauschales Übernachtungsgeld in Höhe von 20,00 €/Nacht gewährt.
6. Tagegeld
Tagegelder werden nicht gezahlt.
7. Grundsätzliches